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Kanzlei für Arbeitsrecht in Göttingen
Schnelle und kompetente Hilfe

Wir vertreten Sie als Arbeitgeber in der:

  • Vertragsgestaltung
  • Prüfung u. Durchsetzung von Kündigungen
  • Formulierungen von Abmahnungen
  • Formulierungen von Zeugnissen
  • wirksamen Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen
  • bei der Durchsetzung Ihrer betrieblichen Ziele

Sollten Sie Arbeitnehmer sein, so helfen wir Ihnen bei der Abwehr:

  • von Kündigungen jeglicher Art
  • Gegendarstellungen zu Abmahnungen
  • falschen Zeugnisinhalten
  • Teilzeitbeschäftigungsanträgen
  • Durchsetzung einer Abfindung
 

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, lassen Sie keine Zeit verstreichen!

Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihre bisherige Tätigkeit bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber nicht weiter fortsetzen wollen. Dies ist die einzige Möglichkeit, um ggfs. eine Abfindung zu erhalten oder einer Sperre des Job Centers zu entgehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch zunächst, dass Ihr Arbeitgeber überhaupt unter das Kündigungsschutzgesetz fällt.

Sollten Sie die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer Rechte beim Arbeitsgericht nicht selbst aufbringen können oder keine Rechtsschutzversicherung haben, dann stellen wir für Sie einen Prozesskostenhilfeantrag.

Abmahnung: Wann ist sie wirksam – wann nicht?

Eine Abmahnung muss nicht zwingend schriftlich ausgesprochen werden. Sie muss jedoch die konkrete Verfehlung enthalten und über mögliche Konsequenzen bei Wiederholung aufklären. Auch der Zeitpunkt der Abmahnung spielt eine wichtige Rolle für deren Wirksamkeit. Der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten unmittelbar abmahnen, damit dieses nicht durch Zeitablauf verfällt.

Nach einer erfolgten Abmahnung hat man das Recht auf eine Gegendarstellung. Die Gegendarstellung muss auf Verlangen des Arbeitnehmers zur Personalakte genommen werden und kann bei einem sich eventuell anschließenden Kündigungsprozess Gegenstand sein. Sie sollten sich daher rechtliche Unterstützung bei der Fertigung der Gegendarstellung einholen, damit es im Nachhinein nicht zu Ihren Lasten ausgelegt werden kann.

Teilzeitbeschäftigung: Ihr gutes Recht?

Gemäß § 8 TzBfG haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Reduzierung Ihrer Arbeitszeit. Als Anwältin für Arbeitsrecht in Göttingen, prüfen wir gern für Sie, ob Ihr Anspruch gegeben ist und inwieweit eine rechtliche Grundlage für die Verweigerung des Arbeitgebers durchgreift.

Wichtige Dokumente für den Beratungstermin

Wenn Sie in arbeitsrechtlichen Fragen zu uns kommen, sollten Sie im Sinne einer aufschlussreichen Beratung folgende Dokumente mit sich führen:

  • Arbeitsvertrag inklusive Anlagen und eventueller Zusatzvereinbarungen
  • monatliche Verdienstabrechnungen der letzten drei Monate
  • Kündigungs- oder Abmahnschreiben
  • falls Rechtsschutzversicherung vorhanden: Rechtsschutzpolice
  • alle weiteren Schriftstücke, die u. U. bedeutsam sein könnten