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Familien- und Scheidungsrecht
Wir beraten und vertreten Sie als Kanzlei in Göttingen
bei Unterhalts-, Umgangs-, Sorgerechts- und Scheidungsverfahren

Das Familienrecht umfasst alle Rechtsnormen in denen die persönlichen wie wirtschaftlichen Beziehungen der Familienmitglieder untereinander und gegenüber Dritten geregelt sind. In kaum einem anderen Rechtsbereich sind Konflikte so emotionsgeladen wie im Familienrecht – vor allem im Scheidungsfall und den damit verbundenen sorge- und vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Klarheit zu schaffen und für Sie die günstigste Vorgehensweise herauszufinden.

 

Trennung, Scheidung – was nun?

Wer sich dazu entscheidet, eine Ehe zu beenden, möchte sich mit diesem brisanten und konfliktträchtigen Thema aus verständlichen Gründen so wenig wie möglich befassen. Als Anwalt für Familienrecht in Göttingen sorgen wir dafür, dass sich Aufwand und Kosten auf ein Minimum beschränken und zusätzliche Wege eingespart werden. Mit der Online-Scheidung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diesen unangenehmen Weg in möglichst wenigen Schritten zu gehen.

Was versteht man unter Online-Scheidung?

Bei der Online-Scheidung können Sie sich den persönlichen Besuch in unserer Kanzlei sparen. Wir stellen den Scheidungsantrag für Sie, sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen. Gerichtspost leiten wir an Sie weiter. Lediglich zum Scheidungstermin müssen Sie persönlich vor Gericht erscheinen.

In unserer Infothek finden sie das für die Beantragung einer Online-Scheidung benötigte Formular sowie alle weiteren Formulare, die für eine Antragstellung erforderlich sind. Sobald uns Ihre Unterlagen, die Vollmacht, der Mandantenfragebogen und das Online-Scheidungsformular vorliegen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Natürlich können Sie auch einen unverbindlichen Beratungstermin in unserer Kanzlei vereinbaren.

Was sind die Voraussetzungen für eine Scheidung?

Eine Scheidung ist grundsätzlich nach einem Trennungsjahr von Ihrem Ehegatten möglich, sofern dieser der Scheidung zustimmt und die Ehe zerüttet ist. Eine Trennung setzt nicht zwingend den Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung voraus. Nach einer Trennung steht dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten evtl. Trennungsunterhalt und für die gemeinsamen minderjährigen Kinder, Kindesunterhalt zu. In Härtefällen kann die Ehe auch vor Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach den Einkommen beider Ehegatten und dem Wert, des bei einer Scheidung aufzuteilenden Vermögens.

Um die Kosten der Scheidung möglichst gering zu halten, sollten sich die Ehegatten bereits im Vorfeld über alle wichtigen Aspekte einig werden, damit eine gerichtliche Klärung entfallen kann. Darüber hinaus genügt bei einer einvernehmlichen Scheidung, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten wird.

Sollten Sie die Kosten für ein Scheidungsverfahren nicht selbst aufbringen können, kann ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.